Allgemeine Geschäftsbedingungen Tierbestattungen Vornbäumen, Goslar
- Stand 07-2011 -
§ 1 Geltungsbereich, Kollisionsklausel
1.1 Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge,
Lieferungen und Leistungen zwischen der Firma Tierbestattungen Vornbäumen
(nachfolgend Auftragnehmer) und ihren Kunden (nachfolgend auch Auftraggeber
genannt) in der jeweils aktuellen Fassung.
1.2 Das gilt auch für alle künftigen Leistungen, auch wenn die AGB nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart wurden.
§ 2 Angebote und Kostenvoranschläge
2.1 Angebote des Auftragnehmers sind grundsätzlich freibleibend. Der Auftrag gilt als
angenommen, wenn er vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wird.
2.2 Kostenvoranschläge gelten grundsätzlich nur für die darin aufgeführten Leistungen,
sowohl hinsichtlich Art als auch Umfang.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Die vom Auftragnehmer genannten Preise verstehen sich in Euro inkl. der
gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind wie folgt in bar zu zahlen: 50% bei
Auftragserteilung, 50% bei Auftragsabschluß.
3.2 Im Falle des Verzugs ist der Auftragnehmer berechtigt, Zinsen in Höhe von fünf
Prozentpunkten (bzw. acht Prozentpunkten bei Unternehmern) über dem aktuellen
Basiszinssatz (§ 247 BGB), bei Nachweis eines höheren vom Auftragnehmer an
seine Bank zu entrichtenden Sollzinssatzes, diesen Zinssatz zu berechnen.
3.3 Alle Forderungen des Auftragnehmers werden sofort fällig, wenn ein
Zahlungstermin nicht eingehalten wird oder der Auftraggeber gegen sonstige
vertragliche Vereinbarungen verstößt oder dem Auftragnehmer Umstände bekannt
werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zu mindern.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
4.1 Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Auftragsbestätigung durch den
Auftragnehmer, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten.
4.2 Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich, unbeschadet der Rechte des
Auftragnehmers aus Verzug des Kunden, um den Zeitraum, um den der Kunde mit
seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag in Verzug ist.
4.3 Im Falle eines Verzuges des Auftragnehmers ist der Auftraggeber verpflichtet, dem
Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach Ablauf dieser
Nachfrist kann er vom Vertragsschluss zurücktreten, wenn die Waren ihm bis zu
diesem Zeitpunkt nicht als versandbereit gemeldet wurden.
4.4 Schadensersatzansprüche aus der Nichteinhaltung von Lieferfristen oder
Lieferterminen sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht, soweit der
Auftragnehmer oder einer seiner Mitarbeiter die Verzögerung vorsätzlich oder
grobfahrlässig herbeigeführt hat.
4.5 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Auftragnehmer, die Lieferung um die
Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder
wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren
Gewalt stehen Streiks, Aussperrung und sonstige Umstände gleich, die dem
Auftragnehmer die Lieferung wesentlich erschweren oder auf andere Art und Weise
unmöglich machen, gleichgültig, ob sie beim Auftragnehmer oder einem
Unterlieferanten eintreten.
4.6 Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer Erklärung verlangen, ob der
Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist
liefern wird. Erfolgt durch den Auftragnehmer keine Erklärung, kann der Kunde
zurücktreten.
§ 5 Beförderung der Ware
5.1 Zur Versendung der Ware kann der Auftragnehmer die Beförderungsmittel und den
Versandweg unter Ausschluss jeder Haftung auswählen. Der Haftungsausschluss
gilt nicht, soweit der Auftragnehmer oder einer seiner Mitarbeiter die Beschädigung
oder den Untergang der Ware zumindest grobfahrlässig herbeigeführt hat.
5.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist als Erfüllungsort
der Sitz des Auftragnehmers vereinbart. Mit der Übergabe der Ware an den
Spediteur oder Frachtführer geht die Gefahr des Untergangs der Ware auf den
Kunden über.
5.3 Zum Abschluss einer Transportversicherung ist der Auftragnehmer nur auf
ausdrückliches Verlangen des Auftraggebers verpflichtet. Die anfallenden Kosten
trägt der Kunde.
§ 6 Mangel der Lieferung oder Leistung, Mängelrüge und Gewährleistung
6.1 Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass seine Lieferungen und Leistungen frei von
Mängeln sind, d. h., sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder die
gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei
Lieferungen und Leistungen der gleichen Art üblich ist und die der Kunde nach der
Art des Bestellten erwarten kann.
6.2 Unter einem Mangel in diesem Sinne ist nicht eine zumutbare Abweichung oder
Änderung eines Artikels im Hinblick auf eine Katalog- oder Internetbeschreibung
zu verstehen. Alle Mengen-, Maß-, Farb- und Gewichtsangaben sowie Beiztöne,
Furnierstruktur, Lackierungen, Maserungen u. ä. verstehen sich im Rahmen
handelsüblicher Toleranzen sowie der bei Handarbeiten (z. B. Handbemalung) und
Naturprodukten üblichen Toleranzen. Schwankungen im Rahmen der Toleranzen
sind vom Kunden hinzunehmen.
6.3 Rügen bezüglich offensichtlicher Mängel hat der Auftraggeber innerhalb von 10
Werktagen nach Wareneingang am Bestimmungsort gegenüber dem
Auftragnehmer schriftlich geltend zu machen. Rügen werden nur berücksichtigt,
wenn sich die Ware noch im Zustand der Auslieferung befindet.
6.4 Bei mangelhafter Ware hat der Auftragnehmer die Möglichkeit, je nach Wahl des
Auftraggebers als Nacherfüllung eine Ersatzlieferung oder eine Nachbesserung
vorzunehmen.
6.5 Schlägt die Nacherfüllung fehl, hat der Kunde nach seiner Wahl die Möglichkeit,
den Preis angemessen zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
6.6 Eine Rücksendung der beanstandeten Ware ist nur mit dem Einverständnis des
Auftragnehmers zulässig. Die Frachtkosten sind vom Auftraggeber vorzulegen.
Eine Erstattung findet nur im Fall einer berechtigten Mängelrüge statt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
7.1 Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen Eigentum
des Auftragnehmers. Die Ware darf weder verpfändet noch zur Sicherheit
übertragen werden.
§ 8 Haftung
8.1 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die er, ein gesetzlicher Vertreter oder
ein Erfüllungsgehilfe durch einfache Fahrlässigkeit verursacht hat.
8.2 Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten.
§ 9 Bestattungsvorschriften
9.1 Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift bzw. Auftragserteilung, dass er vom
Auftragnehmer über die gesetzlichen Vorschriften bezüglich einer Bestattung auf
eigenem Grund informiert wurde und dass der vom Kunden bestimmte
Bestattungsort den gesetzlichen und örtlichen Vorschriften entspricht und sich
nicht in oder an einem Wasserschutzgebiet befindet.
9.2 Der Kunde bestätigt ferner, dass laut Auskunft seines Tierarztes und seines
Wissens sein Tier an keiner Seuche nach dem Bundesseuchengesetz erkrankt
war bzw. daran verstorben ist.
§ 10 Datenschutz
10.1 Die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen personenbezogenen Daten
werden gemäß § 33 des Bundesdatenschutzgesetzes zweckbestimmt verarbeitet
und gespeichert. Die Zweckbestimmung umfasst insbesondere die Auslieferung
und Rechnungstellung.
10.2 Alle Daten des Kunden werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe an Dritte
erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung.
§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand
11.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der
Geschäftssitz des Auftragnehmers Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung.
11.2 Der Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten ist Goslar.
§ 12 Schlussbestimmungen
12.1 Für alle Vertragsverhältnisse gilt unter Ausschluss ausländischen Rechts und des
UN-Kaufrechts nur deutsches Recht.
12.2 Sollten einzelne Allgemeine Geschäftsbedingungen teilweise unwirksam oder
lückenhaft sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt.
12.3 Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht
auf dieses Formerfordernis.
Tierbestattungen Vornbäumen, Sigrid Vornbäumen