Tierbestattung Vornbäumen - Erd- und Feuerbestattungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Tierbestattungen Vornbäumen, Goslar
 
 
- Stand 07-2011 -
 
 
§ 1 Geltungsbereich, Kollisionsklausel
1.1  Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, 
       Lieferungen und Leistungen zwischen der Firma Tierbestattungen Vornbäumen
       (nachfolgend Auftragnehmer) und ihren Kunden (nachfolgend auch Auftraggeber
       genannt) in der jeweils aktuellen Fassung.
1.2   Das gilt auch für alle künftigen Leistungen, auch wenn die AGB nicht nochmals
       ausdrücklich vereinbart wurden.
§ 2 Angebote und Kostenvoranschläge
2.1   Angebote des Auftragnehmers sind grundsätzlich freibleibend. Der Auftrag gilt als
       angenommen, wenn er vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wird.
2.2   Kostenvoranschläge gelten grundsätzlich nur für die darin aufgeführten Leistungen,
        sowohl hinsichtlich Art als auch Umfang.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
3.1   Die vom Auftragnehmer genannten Preise verstehen sich in Euro inkl. der
       gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind wie folgt in bar zu zahlen: 50% bei
       Auftragserteilung, 50% bei Auftragsabschluß.
3.2   Im Falle des Verzugs ist der Auftragnehmer berechtigt, Zinsen in Höhe von fünf
        Prozentpunkten (bzw. acht Prozentpunkten bei Unternehmern) über dem aktuellen
        Basiszinssatz (§ 247 BGB), bei Nachweis eines höheren vom Auftragnehmer an
        seine Bank zu entrichtenden Sollzinssatzes, diesen Zinssatz zu berechnen.
3.3    Alle Forderungen des Auftragnehmers werden sofort fällig, wenn ein
        Zahlungstermin nicht eingehalten wird oder der Auftraggeber gegen sonstige
        vertragliche Vereinbarungen verstößt oder dem Auftragnehmer Umstände bekannt
        werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zu mindern.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
4.1   Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Auftragsbestätigung durch den
        Auftragnehmer, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten.
4.2   Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich, unbeschadet der Rechte des
        Auftragnehmers aus Verzug des Kunden, um den Zeitraum, um den der Kunde mit
        seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag in Verzug ist.
4.3   Im Falle eines Verzuges des Auftragnehmers ist der Auftraggeber verpflichtet, dem
        Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach Ablauf dieser
        Nachfrist kann er vom Vertragsschluss zurücktreten, wenn die Waren ihm bis zu
        diesem Zeitpunkt nicht als versandbereit gemeldet wurden.
4.4   Schadensersatzansprüche aus der Nichteinhaltung von Lieferfristen oder
        Lieferterminen sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht, soweit der
        Auftragnehmer oder einer seiner Mitarbeiter die Verzögerung vorsätzlich oder
        grobfahrlässig herbeigeführt hat.
4.5   Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Auftragnehmer, die Lieferung um die
        Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder
        wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren
        Gewalt stehen Streiks, Aussperrung und sonstige Umstände gleich, die dem
        Auftragnehmer die Lieferung wesentlich erschweren oder auf andere Art und Weise
        unmöglich machen, gleichgültig, ob sie beim Auftragnehmer oder einem
        Unterlieferanten eintreten.
4.6    Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer Erklärung verlangen, ob der
        Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist
        liefern wird. Erfolgt durch den Auftragnehmer keine Erklärung, kann der Kunde
        zurücktreten.
§ 5 Beförderung der Ware
5.1    Zur Versendung der Ware kann der Auftragnehmer die Beförderungsmittel und den
         Versandweg unter Ausschluss jeder Haftung auswählen. Der Haftungsausschluss
         gilt nicht, soweit der Auftragnehmer oder einer seiner Mitarbeiter die Beschädigung
         oder den Untergang der Ware zumindest grobfahrlässig herbeigeführt hat.
5.2    Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist als Erfüllungsort
         der Sitz des Auftragnehmers vereinbart. Mit der Übergabe der Ware an den
         Spediteur oder Frachtführer geht die Gefahr des Untergangs der Ware auf den
         Kunden über.
5.3    Zum Abschluss einer Transportversicherung ist der Auftragnehmer nur auf
         ausdrückliches Verlangen des Auftraggebers verpflichtet. Die anfallenden Kosten
         trägt der Kunde.
§ 6 Mangel der Lieferung oder Leistung, Mängelrüge und Gewährleistung
6.1    Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass seine Lieferungen und Leistungen frei von
         Mängeln sind, d. h., sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder die
         gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei
         Lieferungen und Leistungen der gleichen Art üblich ist und die der Kunde nach der
         Art des Bestellten erwarten kann.
6.2    Unter einem Mangel in diesem Sinne ist nicht eine zumutbare Abweichung oder
         Änderung eines Artikels im Hinblick auf eine Katalog- oder Internetbeschreibung
         zu verstehen. Alle Mengen-, Maß-, Farb- und Gewichtsangaben sowie Beiztöne,
         Furnierstruktur, Lackierungen, Maserungen u. ä. verstehen sich im Rahmen
         handelsüblicher Toleranzen sowie der bei Handarbeiten (z. B. Handbemalung) und
         Naturprodukten üblichen Toleranzen. Schwankungen im Rahmen der Toleranzen
         sind vom Kunden hinzunehmen.
6.3    Rügen bezüglich offensichtlicher Mängel hat der Auftraggeber innerhalb von 10
         Werktagen nach Wareneingang am Bestimmungsort gegenüber dem
         Auftragnehmer schriftlich geltend zu machen. Rügen werden nur berücksichtigt,
         wenn sich die Ware noch im Zustand der Auslieferung befindet.
6.4    Bei mangelhafter Ware hat der Auftragnehmer die Möglichkeit, je nach Wahl des
         Auftraggebers als Nacherfüllung eine Ersatzlieferung oder eine Nachbesserung
         vorzunehmen.
6.5    Schlägt die Nacherfüllung fehl, hat der Kunde nach seiner Wahl die Möglichkeit,
         den Preis angemessen zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
6.6    Eine Rücksendung der beanstandeten Ware ist nur mit dem Einverständnis des
         Auftragnehmers zulässig. Die Frachtkosten sind vom Auftraggeber vorzulegen.
         Eine Erstattung findet nur im Fall einer berechtigten Mängelrüge statt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
7.1    Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen Eigentum
        des Auftragnehmers. Die Ware darf weder verpfändet noch zur Sicherheit
        übertragen werden.
§ 8 Haftung
8.1    Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die er, ein gesetzlicher Vertreter oder
         ein Erfüllungsgehilfe durch einfache Fahrlässigkeit verursacht hat.
8.2    Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens,
         des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung
         wesentlicher Vertragspflichten.
§ 9 Bestattungsvorschriften
9.1    Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift bzw. Auftragserteilung, dass er vom
         Auftragnehmer über die gesetzlichen Vorschriften bezüglich einer Bestattung auf
         eigenem Grund informiert wurde und dass der vom Kunden bestimmte
         Bestattungsort den gesetzlichen und örtlichen Vorschriften entspricht und sich
         nicht in oder an einem Wasserschutzgebiet befindet.
9.2    Der Kunde bestätigt ferner, dass laut Auskunft seines Tierarztes und seines
        Wissens sein Tier an keiner Seuche nach dem Bundesseuchengesetz erkrankt
         war bzw. daran verstorben ist.
§ 10 Datenschutz
10.1   Die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen personenbezogenen Daten
         werden gemäß § 33 des Bundesdatenschutzgesetzes zweckbestimmt verarbeitet
         und gespeichert. Die Zweckbestimmung umfasst insbesondere die Auslieferung
         und Rechnungstellung.
10.2   Alle Daten des Kunden werden vertraulich behandelt.  Eine Weitergabe an Dritte
         erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung.
§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand
11.1   Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der
         Geschäftssitz des Auftragnehmers Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung.
11.2   Der Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten ist Goslar.
§ 12 Schlussbestimmungen
12.1   Für alle Vertragsverhältnisse gilt unter Ausschluss ausländischen Rechts und des
         UN-Kaufrechts nur deutsches Recht.
12.2   Sollten einzelne Allgemeine Geschäftsbedingungen teilweise unwirksam oder
         lückenhaft sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
         berührt.
12.3  Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen
         Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer
         Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht
         auf dieses Formerfordernis.
 
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